
Als feststellender Verwaltungsakt wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, mit dem rechtserhebliche Eigenschaften in einem Einzelfalles festgelegt werden. Beispiel: Feststellung des Tauglichkeitsgrades für den Wehrdienst. Als gestaltende Verwaltungsakte werden Verwaltungsakte bezeichnet, die unmittelbare eine Änderung der Rechtslage herbeiführen. Bei...
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